SV Holtland e.V. von 1961 "Mehr als nur ein Sportverein!"
SV Holtland e.V. von 1961"Mehr als nur ein Sportverein!"

Wir sind gegen jegliche Gewalt gegenüber anderen!

Eure vertraulichen Ansprechpartner in unserem Sportverein:

 

Torsten Wanke, Norderstrasse 28, 26835 Holtland, (0176) 625 280 94

Annika Gress, Up den Brand 4, 26835 Holtland, (0155) 630 444 99

 

Wir sind natürlich auch per Mail erreichbar: vorstand@svholtland.de

 

Kinderschutz in unserem Sportverein

Die Rechte der Kinder wahren! Diese Verantwortung nehmen auch wir beim SV Holtland ernst. Viel zu viele negative Nachrichten machen die Runde, bei denen Erwachsene, aber auch Jugendliche und Kinder ihre Grenzen überschreiten und andere Kinder darunter leiden.

 

Die Vereinsführung sieht hier eine klare "Null-Toleranz-Grenze" und entwickelt derzeit ein Konzept, bei dem sich Betroffene Hilfe suchen können, aber auch bereits im Vorfeld jegliches Auftreten von sexualisierter Gewalt, Mobbing & Diskriminierung erkannt und ernst genommen wird. Dazu möchten wir unsere jungen Sportlerinnen und Sportler sensibilisieren, aber auch alle Übungsleiter/innen und Eltern mitnehmen und Wege aufzeigen, wie Grenzüberschreitungen die rote Karte gezeigt wird.

 

Positionierung zum Umgang der Prävention gegen sexualisierte Gewalt

 

Der SV Holtland e.V. ist ein Ort sozialer Kontakte. Kinder und Jugendliche sollen lernen, sich im Team zurechtzufinden, sich durchzusetzen und dabei den Umgang mit Siegen und Niederlagen lernen. Der Sport dient dabei als Motor der Persönlichkeitsentwicklung. Sport schafft Selbstvertrauen, aber Sport braucht auch Vertrauen. Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten, Vertrauen in die Mitspieler*innen und Vertrauen in die Trainer*innen und Betreuer*innen.

 

Dieser Verantwortung muss sich jede/r Trainer*in, jeder Betreuer*in oder sonstige Verantwortliche einer Mannschaf bewusst sein. Sport hat immer etwas mit Körperlichkeit und Körperbewusstsein zu tun und erfordert einen grenzachtenden Umgang mit der Körperlichkeit der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen.

 

Der SV Holtland e.V. möchte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beitragen und verurteilt jede Form von Gewalt, sei es physische, psychische oder sexualisierte Gewalt.

 

Der Schutz vor sexualisierter Gewalt hat für uns oberste Priorität. Darum wird unser Handeln davon geprägt sein, uns gegen die Gefahren des sexuellen Missbrauchs zu stellen und präventiv zu agieren, in dem wir

 

- über sexualisierte Gewalt reden und aufklären

- eine Kultur des Hinsehens schaffen

- bewusstes Handeln ermöglichen durch Vorgabe verbindlicher Regeln und

- Schulung von Trainer*innen und Betreuer*innen

 

Unser Verein möchte allen Mitgliedern, insbesondere Kindern und Jugendlichen ein sicheres und geschütztes Umfeld schaffen. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten beim SV Holtland e.V. an einem Strang ziehen und sich für den Schutz aller Mitglieder einsetzen.

 

Unsere Maßnahmen:

- Schulung aller Beteiligten im Umgang mit dem Thema sexualisierte Gewalt

- Erstellung von Verhaltensregeln und Handlungsanweisungen für alle Mitglieder

- Etablierung eines verpflichtenden Verhaltenskodex, der von Trainer*innen und Betreuer*innen zu unterschreiben ist

- Austausch mit dem KSB, Kinderschutzbund und/oder vergleichbaren Institutionen suchen

- Regelmäßige Evaluierung unseres Schutzkonzeptes

- Ahndung jeden Falles von sexualisierter Gewalt im Zusammenwirken und vernetztem Arbeiten mit allen relevanten Behörden, Institutionen und Organisationen.

 

Missbrauch hat bei uns keinen Platz und keine Toleranz. Wir stellen uns entschieden dagegen. 

 

Alle Erwachsenen, die in unserem Sportverein mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, verpflichten sich zur Einhaltung unserer Verhaltensrichtlinie:

 

Verhaltensrichtlinie

zur Prävention vor sexualisierter Gewalt in der sportlichen Kinder-/Jugendarbeit

 

Schutzvereinbarungen dienen in erster Linie dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch, aber auch dem Schutz von Trainer*innen & Betreuer*innen vor falschem Verdacht.

 

Folgende Schutzvereinbarungen innerhalb des Vereins sind für alle Trainer*innen & Betreuer*innen eingeführt worden:

 

  • Keine Einzeltrainings ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte: Bei geplanten Einzeltrainings wird möglichst immer das „Sechs-Augen Prinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten, d.h. wenn ein Trainer/eine Trainerin ein Einzeltraining für erforderlich hält, muss eine weitere erwachsene Person (Mitglied) bzw. ein weiteres Kind anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen.

 

  • Keine Privatgeschenke an Kinder: Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen werden durch mich keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einer weiteren verantwortlichen Person im Verein abgesprochen sind.

 

  • Kinder werden nicht in den Privatbereich mitgenommen: Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich eines Trainers/einer Trainerin oder Betreuer/Betreuerin (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen, ohne dass nicht mindestens ein weiterer Mitarbeiter anwesend ist. Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen im Privatbereich eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin sind in jedem Fall ausgeschlossen.

 

  • Kein Duschen bzw. Übernachten mit Kindern: Mitarbeiter duschen nicht gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen. Sie übernachten auch nicht in Zimmern gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen. Die Umkleidekabinen dürfen erst nach Anklopfen/Rückmeldung betreten werden.

 

  • Keine Geheimnisse mit Kindern: Mitarbeiter teilen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse. Alle Absprachen, die ein Mitarbeiter mit einem Kind bzw. Jugendlichen trifft, können öffentlich gemacht werden.

 

  • Keine körperlichen Kontakte gegen den Willen von Kindern: Körperliche Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (Techniktraining, Kontrolle, Ermunterung, Trost oder Gratulation) müssen von diesen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.

 

  • Transparenz im Handeln: Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus guten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einem weiteren Mitarbeiter abzusprechen. Dabei sind die Gründe kritisch zu diskutieren. Erforderlich ist das beidseitige Einvernehmen über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung.
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