SV Holtland e.V. von 1961 "Mehr als nur ein Sportverein!"
SV Holtland e.V. von 1961"Mehr als nur ein Sportverein!"

Versicherungsschutz beim SV Holtland e.V.

 

Ein Sportunfall kann bei jeder sportlichen Betätigung passieren... dabei ist es egal, ob Training oder Spiel, mit oder ohne Fremdeinwirkung. Er muss jedoch einen Bezug auf die sportliche Betätigung in unserem Sportverein haben!

Neben einem schmerzhaften Erlebnis bleibt dann unter Umständen die Frage, ob und wie es nun weitergeht, wenn ein Arzt oder Krankenhaus aufgesucht werden muss/musste? Was tun, wenn es zu einer langwierigen Verletzung gekommen ist? Wir versuchen hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

 

Grundsätzlich sind alle Vereinsmitglieder bei der Ausübung ihrer sportlichen Betätigung über den Sportverein bzw. der ARAG-Sportversicherung versichert. 

 

Erste wichtige Frage an dieser Stelle:

Bin ich auch tatsächlich Mitglied im Verein?

In den Meldungen muss die Mitgliedsnummer angegeben werden!

Auskunft dazu erteilt die Mitgliederverwaltung, Herr Jelten.

 

 

Es gab einen Sportunfall im Verein.

Was ist zu tun?

 

Unfall eines Erwachsenen

und bei

Unfall eines Minderjährigen mit ausschließlich Zahn-, Brillen- oder Hörgeräteschaden

  • Meldung des Unfalls mit Unfallschadenmeldung an die ARAG-Sportversicherung!
  • Die Meldung findet ihr auf der Homepage von ARAG-Sport oder LSB.

 

Unfall eines Minderjährigen

  • Meldung des Unfalls mit Unfallschadenmeldung über den örtlich zuständigen Stadt- oder Kreisjugendpfleger an den Kommunalen Schadenausgleich (KSA) in Hannover
  • Die Meldung findet ihr auf der Homepage des LSB.
  • Die Kreisjugendpflege befindet sich beim Landkreis Leer im Amt für Kinder, Jugend & Familie

 

Unfall eines ehrenamtlichen Übungsleiters in Ausübung seiner/ihrer Tätigkeit

  • Meldung des Unfalls mit Unfallschadenmeldung an die ARAG-Sportversicherung
  • Zusätzliche Meldung an die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Bielefeld
  • Die Meldung VBG findet ihr auf der Homepage der VBG und des LSB
  • Zu beachten: Erstbehandelnder Arzt muss darüber informiert werden, dass es sich um einen VBG-Unfall handelt. VBG tritt an Stelle der Krankenversicherung und übernimmt die Heilbehandlungskosten.

 

 

Bitte beachten:

ARAG und KSA übernehmen keine Heilbehandlungskosten. Es handelt sich im Wesentlichen um eine Invaliditätsversicherung. Heilbehandlungskosten werden auch bei einem Sportunfall mit der zuständigen Krankenkasse abgerechnet.

Ausnahme: Zuzahlungen bei Zahn-, Brillen- und Hörgeräteschäden.

 

Eine Eintragung im Spielbericht ersetzt keine Unfallmeldung!

 

Leistungen müssen aktiv vom Verletzten beantragt werden, dabei müssen die entsprechenden Fristen beachtet werden.

 

Der Verletzte soll ggf. den Unfall auch an die private Unfallversicherung melden.

 

Bewirkt ein Sportunfall eine wirtschaftliche Notlage, dann kann ein Beihilfeantrage gestellt werden.

 

Nähere Auskünfte zum Beihilfeantrag und zu Versicherungsfragen bei einem Sportunfall erteilt:

Frau Tönnies

Mail: stoennies@lsb-niedersachsen.de

Telefon: 0511-1268-140

 

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